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AbschlussPrüfungen
Diese
Prüfungen sowie die Mitteilung der Resultate stehen unter
der Verantwortung des Amtes für Berufsbildung (BBA).
Das Aufgebot, die Organisation, der Ablauf und das Behandeln
der Beschwerden wird an die Schule delegiert.
Die Resultate
werden ausschliesslich schriftlich mitgeteilt (telefonieren
zwecklos).
Was tun bei Misserfolg?
Folgende Informationen sind als Richtlinien gedacht, sie können aber Änderungen unterliegen:
Daten 2011
Verkauf
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Kaufmännische Angestellte
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Abteilungsvorsteherin : Elisabeth Lambelet
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