|
Ausbildungseinheiten
Artikel 6, Absatz 4 des
Reglements für die Lehre als Kaufmännisch Angestellte/r
sieht während der Ausbildungszeit mindestens drei
Ausbildungseinheiten vor.
Die Prüfungskommission hat
zahlreiche für die Ausbildungseinheiten relevante Aspekte im
Dokument "Ausführungsbestimmungen für die Lehrabschlussprüfung"
umschrieben und präzisiert, u. a. die folgenden:
-
Die Konzeption und Organisation
der Ausbildungseinheiten obliegt der Schule
-
Die Ausbildungseinheiten sollen
dank ihrer dezentralen Konzeption die Zusammenarbeit mit
den ausbildenden Betrieben auf lokaler Ebene
intensivieren.
In diesem
Zusammenhang soll die auszubildende Person falls nötig vom
ausbildenden Betrieb bei der Beschaffung von nicht vertraulichen
Informationen aktiv unterstützt werden.
|