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Ausbildungseinheiten

Artikel 6, Absatz 4 des Reglements für die Lehre als Kaufmännisch Angestellte/r sieht während der Ausbildungszeit mindestens drei Ausbildungseinheiten vor.

Die Prüfungskommission hat zahlreiche für die Ausbildungseinheiten relevante Aspekte im Dokument "Ausführungsbestimmungen für die Lehrabschlussprüfung" umschrieben und präzisiert, u. a. die folgenden:

  • Die Konzeption und Organisation der Ausbildungseinheiten obliegt der Schule

  • Die Ausbildungseinheiten sollen dank ihrer dezentralen Konzeption die Zusammenarbeit mit den ausbildenden Betrieben auf lokaler Ebene intensivieren.

In diesem Zusammenhang soll die auszubildende Person falls nötig vom ausbildenden Betrieb bei der Beschaffung von nicht vertraulichen Informationen aktiv unterstützt werden.

 

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